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AGB

Allgemeine GeschÀftsbedingungen

01 Geltung

  • Die Media- und Designagentur „Innovationsraum GmbH & Co. KG“ – im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen. Diese gelten auch fĂŒr alle kĂŒnftigen GeschĂ€ftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrĂŒcklich auf sie Bezug genommen wird.
  • Entgegenstehende oder von diesen GeschĂ€ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrĂŒcklich und schriftlich anerkannt werden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen unwirksam sein, so berĂŒhrt dies die Verbindlichkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen VertrĂ€ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nĂ€chsten kommt, zu ersetzen.

02 Vertragsabschluss

  • Basis fĂŒr den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die VergĂŒtung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  • Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch AuftragsbestĂ€tigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch TĂ€tigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

03 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. NachtrĂ€gliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedĂŒrfen der Schriftform.
  • Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle VorentwĂŒrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, BĂŒrstenabzĂŒge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu ĂŒberprĂŒfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  • Der Kunde wird die Agentur unverzĂŒglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die fĂŒr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen VorgĂ€ngen informieren, die fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese UmstĂ€nde erst wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trĂ€gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollstĂ€ndigen oder nachtrĂ€glich geĂ€nderten Angaben von der Agentur wiederholt werden mĂŒssen oder verzögert werden.
  • Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Auftrages zur VerfĂŒgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prĂŒfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hĂ€lt der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sĂ€mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
  • Alle Lieferungen und Leistungen bzgl. Werbemittelbestellungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedĂŒrfen der Zustimmung der Agentur. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind bei Streuartikeln mit Werbeanbringung manchmal nicht zu vermeiden und gelten im auftretenden Fall als vereinbart.

04 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  • Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszufĂŒhren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenstĂ€ndlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Besorgungsgehilfe”).
  • Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
  • Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfĂ€ltig auswĂ€hlen und darauf achten, dass diese ĂŒber die erforderliche fachliche Qualifikation verfĂŒgen.

05 Termine

  • Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestĂ€tigen. Die Agentur bemĂŒht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage wĂ€hrende Nachfrist gewĂ€hrt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
  • Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurĂŒcktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit der Agentur.
  • Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur DurchfĂŒhrung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

06 RĂŒcktritt vom Vertrag

  • Die Agentur ist insbesondere zum RĂŒcktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die AusfĂŒhrung der Leistung aus GrĂŒnden, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der BonitĂ€t des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

07 Honorar

  • Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur fĂŒr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes VorschĂŒsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen in der Höhe von 1.000 EUR ist die Agentur berechtigt, bis zu 100 % des vereinbarten Honorars sofort nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.
  • FĂŒr die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhĂ€lt die Agentur mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 10 % des ĂŒber sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrĂŒcklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  • KostenvoranschlĂ€ge der Agentur sind grundsĂ€tzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsĂ€chlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % ĂŒbersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die KostenĂŒberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengĂŒnstigere Alternativen bekannt gibt.
  • FĂŒr alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur AusfĂŒhrung gebracht werden, gebĂŒhrt der Agentur eine angemessene VergĂŒtung. Mit der Bezahlung dieser VergĂŒtung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgefĂŒhrte Konzepte, EntwĂŒrfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzĂŒglich der Agentur zurĂŒckzuerstatten.
  • Sollte der Kunde ein Unternehmen in Form einer „BĂ€ckerei“ fĂŒhren, so gilt mit Abschluss des Projektvertrags automatisch die QuarkbĂ€llchen-Klausel. Die Agentur erhĂ€lt, ohne zusĂ€tzliche Kosten und mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, eine QuarkbĂ€llchen-Flatrate als Teil der Zahlung.

08 Zahlung

  • Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fĂ€llig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspĂ€teter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und AufwĂ€nde, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige fĂŒr eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sĂ€mtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener VertrĂ€ge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fĂ€llig stellen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein ZurĂŒckbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

09 PrÀsentationen

  • FĂŒr die Teilnahme an PrĂ€sentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur fĂŒr die PrĂ€sentation sowie die Kosten sĂ€mtlicher Fremdleistungen deckt.
  • ErhĂ€lt die Agentur nach der PrĂ€sentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die PrĂ€sentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzĂŒglich der Agentur zurĂŒckzustellen. Die Weitergabe von PrĂ€sentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, VervielfĂ€ltigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung der Agentur nicht zulĂ€ssig.
  • Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der PrĂ€sentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhĂ€ngig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des PrĂ€sentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den prĂ€sentierten Leistungen.
  • Werden die im Zuge einer PrĂ€sentation eingebrachten Ideen und Konzepte fĂŒr die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die prĂ€sentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

10 Eigentumsrecht und Urheberschutz

  • Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus PrĂ€sentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, VorentwĂŒrfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen WerkstĂŒcke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des VertragsverhĂ€ltnisses – zurĂŒckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich VervielfĂ€ltigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur fĂŒr die Dauer des Agenturvertrages oder nach vereinbarter Absprache nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollstĂ€ndige Bezahlung der von der Agentur dafĂŒr in Rechnung gestellten Honorare voraus.
  • Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch fĂŒr diesen tĂ€tig werdende Dritte, sind nur mit ausdrĂŒcklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschĂŒtzt sind – des Urhebers zulĂ€ssig.
  • FĂŒr die Nutzung von Leistungen der Agentur, die ĂŒber den ursprĂŒnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhĂ€ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschĂŒtzt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. DafĂŒr steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene VergĂŒtung zu.
  • FĂŒr die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, fĂŒr die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages, unabhĂ€ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschĂŒtzt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
  • DafĂŒr steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten AgenturvergĂŒtung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur noch die HĂ€lfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten VergĂŒtung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine AgenturvergĂŒtung mehr zu zahlen.

11 Kennzeichnung

  • Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafĂŒr ein Entgeltanspruch zusteht.
  • Die Agentur ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen WerbetrĂ€gern und insbesondere auf ihrer Internet- Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende GeschĂ€ftsbeziehung hinzuweisen.

12 GewÀhrleistung und Schadenersatz

  • Der Kunde hat allfĂ€llige Reklamationen unverzĂŒglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begrĂŒnden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.
  • Bei gerechtfertigter MĂ€ngelrĂŒge werden die MĂ€ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und MĂ€ngelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder fĂŒr die Agentur mit einem unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig hohen Aufwand verbunden ist.
  • Die Beweislastumkehr gemĂ€ĂŸ § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der MĂ€ngelrĂŒge sind vom Kunden zu beweisen.
  • SchadenersatzansprĂŒche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollstĂ€ndiger Leistung, MĂ€ngelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit der Agentur beruhen.
  • Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
  • SchadenersatzansprĂŒche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

13 Haftung

  • Die Agentur wird die ihr ĂŒbertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten RechtsgrundsĂ€tze durchfĂŒhren und den Kunden rechtzeitig auf fĂŒr sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur fĂŒr AnsprĂŒche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrĂŒcklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht fĂŒr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie fĂŒr allfĂ€llige Schadenersatzforderungen oder Ă€hnliche AnsprĂŒche Dritter.
  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir auf die rechtlichen Anforderungen im Rahmen des jeweiligen Auftrags hinweisen, diese – soweit möglich – technisch und gestalterisch im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit (Usability) umsetzen, eine rechtliche PrĂŒfung sowie Haftung diesbezĂŒglich an dieser Stelle jedoch nicht ĂŒbernehmen können.
  • Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich fĂŒr SchĂ€den, sofern ihr Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung fĂŒr leichte FahrlĂ€ssigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober FahrlĂ€ssigkeit hat der GeschĂ€digte zu beweisen.

14 Anzuwendendes Recht

  • Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15 ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand

  • ErfĂŒllungsort ist der Sitz der Agentur
  • Als Gerichtsstand fĂŒr alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das fĂŒr den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zustĂ€ndige Deutsche Hanauer Gericht vereinbart.

Stand 24.05.2022

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